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Hinweisgebersystem

Melden, was nicht stimmt. Vertraulich.

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für Mitarbeitende, Partner, Kunden und Dritte – auf Wunsch anonym, immer ohne Nachteile für den Hinweisgeber.

Drei Wege.

Online-Formular

Verschlüsselt, auf Wunsch anonym, mit Kontaktmöglichkeit für Rückfragen. Rund um die Uhr.

Hinweis geben

E-Mail, Telefon oder Post

whistleblowing@service.orth-kellenberger.com · +49 (0) 8727 969-222 (Compliance-Stelle) · Post an die Zentrale mit Vermerk „Compliance – vertraulich“ (anonym möglich)

Persönlich

Gespräch mit der Compliance-Stelle (Tobias Hitzenauer) oder einem Mitglied des Verwaltungsrats – auf Wunsch außerhalb der Zentrale.

Was passiert.

SchrittFristWer
Eingangsbestätigunginnerhalb von 7 TagenCompliance-Stelle
Prüfungje nach Fall; Hinweisgeber wird einbezogen, soweit er erreichbar istCompliance-Stelle, bei Bedarf externe Prüfer oder der DSB
Rückmeldunginnerhalb von 3 MonatenCompliance-Stelle
Betrifft die GeschäftsführungMeldung geht direkt an den Vorsitzenden des VerwaltungsratsVerwaltungsrat

Was gemeldet werden kann.

  • Verstöße gegen Gesetze: Betrug, Korruption, Steuer, Datenschutz, Arbeitsschutz, Umwelt
  • Verstöße gegen den Code of Conduct oder interne Richtlinien
  • Sicherheitsvorfälle und Missbrauch von Kundenzugängen
  • Diskriminierung, Belästigung, Mobbing
  • Interessenkonflikte und Geschäfte mit nahestehenden Personen ohne Offenlegung

Auch externe Meldestellen stehen offen: das Bundesamt für Justiz als externe Meldestelle des Bundes sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden. Wir bitten um den internen Weg zuerst – er ist meistens der schnellere.

Hinweis geben.

Verschlüsselt übertragen, auf Wunsch anonym. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und eine Rückmeldung innerhalb von drei Monaten.

Meldung

Was mit Ihrer Meldung geschieht

  • Eingang nur bei der Compliance-Stelle; keine Weitergabe an Vorgesetzte oder betroffene Personen.
  • Ihre Identität bleibt vertraulich – auch gegenüber der Geschäftsführung, soweit das Gesetz es erlaubt.
  • Betrifft die Meldung die Geschäftsführung, geht sie direkt an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats.
  • Wer in gutem Glauben meldet, erleidet keine Nachteile. Repressalien sind selbst ein Verstoß gegen den Code of Conduct.