Melden, was nicht stimmt. Vertraulich.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Für Mitarbeitende, Partner, Kunden und Dritte – auf Wunsch anonym, immer ohne Nachteile für den Hinweisgeber.
Drei Wege.
Online-Formular
Verschlüsselt, auf Wunsch anonym, mit Kontaktmöglichkeit für Rückfragen. Rund um die Uhr.
Hinweis gebenE-Mail, Telefon oder Post
whistleblowing@service.orth-kellenberger.com · +49 (0) 8727 969-222 (Compliance-Stelle) · Post an die Zentrale mit Vermerk „Compliance – vertraulich“ (anonym möglich)
Persönlich
Gespräch mit der Compliance-Stelle (Tobias Hitzenauer) oder einem Mitglied des Verwaltungsrats – auf Wunsch außerhalb der Zentrale.
Was passiert.
| Schritt | Frist | Wer |
|---|---|---|
| Eingangsbestätigung | innerhalb von 7 Tagen | Compliance-Stelle |
| Prüfung | je nach Fall; Hinweisgeber wird einbezogen, soweit er erreichbar ist | Compliance-Stelle, bei Bedarf externe Prüfer oder der DSB |
| Rückmeldung | innerhalb von 3 Monaten | Compliance-Stelle |
| Betrifft die Geschäftsführung | Meldung geht direkt an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats | Verwaltungsrat |
Was gemeldet werden kann.
- Verstöße gegen Gesetze: Betrug, Korruption, Steuer, Datenschutz, Arbeitsschutz, Umwelt
- Verstöße gegen den Code of Conduct oder interne Richtlinien
- Sicherheitsvorfälle und Missbrauch von Kundenzugängen
- Diskriminierung, Belästigung, Mobbing
- Interessenkonflikte und Geschäfte mit nahestehenden Personen ohne Offenlegung
Auch externe Meldestellen stehen offen: das Bundesamt für Justiz als externe Meldestelle des Bundes sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden. Wir bitten um den internen Weg zuerst – er ist meistens der schnellere.
Hinweis geben.
Verschlüsselt übertragen, auf Wunsch anonym. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und eine Rückmeldung innerhalb von drei Monaten.
Was mit Ihrer Meldung geschieht
- Eingang nur bei der Compliance-Stelle; keine Weitergabe an Vorgesetzte oder betroffene Personen.
- Ihre Identität bleibt vertraulich – auch gegenüber der Geschäftsführung, soweit das Gesetz es erlaubt.
- Betrifft die Meldung die Geschäftsführung, geht sie direkt an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats.
- Wer in gutem Glauben meldet, erleidet keine Nachteile. Repressalien sind selbst ein Verstoß gegen den Code of Conduct.











