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Geschäftsordnungen

So arbeiten die Gremien.

Geschäftsführung und Verwaltungsrat haben Geschäftsordnungen, die Zuständigkeiten, Berichtswege und zustimmungspflichtige Geschäfte regeln.

Zustimmungspflichtige Geschäfte.

Welche Geschäfte der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen – etwa Grundstücke, Beteiligungen, Sicherheiten, Geschäfte außerhalb des Wirtschaftsplans und die Bestellung der Geschäftsführung –, regelt § 6 des Gesellschaftsvertrags der Group KG. Den Wirtschaftsplan beschließt der Verwaltungsrat jährlich auf Vorschlag der Geschäftsführung. In dringenden Fällen darf die Geschäftsführung vorläufig handeln und informiert den Verwaltungsrat unverzüglich.

Gesellschaftsvertrag der Group KG

Veröffentlichungsfassung mit dem Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte (§ 6).

Zum Gesellschaftsvertrag

Berichtswege.

Quartalsbericht

Geschäftsführung an Verwaltungsrat: Umsatz, Ergebnis, Liquidität, Personal, Risiken – innerhalb von [30] Tagen nach Quartalsende.

Jahresabschluss

Aufstellung durch die Geschäftsführung, Prüfung durch den Abschlussprüfer, Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.

Ad-hoc

Wesentliche Ereignisse – Verlust eines Großkunden, Sicherheitsvorfall, Rechtsstreit – werden sofort berichtet.

Downloads.

Geschäftsordnung der GeschäftsführungPDF · Entwurf bis 31.03.2027 (Beschluss 17.10.2026)folgt
Geschäftsordnung des VerwaltungsratsPDF · 2027folgt
Geschäftsordnung des Vorstands der Organisation e.V.PDF · bis 31.03.2027folgt