So arbeiten die Gremien.
Geschäftsführung und Verwaltungsrat haben Geschäftsordnungen, die Zuständigkeiten, Berichtswege und zustimmungspflichtige Geschäfte regeln.
Zustimmungspflichtige Geschäfte.
Welche Geschäfte der Zustimmung des Verwaltungsrats bedürfen – etwa Grundstücke, Beteiligungen, Sicherheiten, Geschäfte außerhalb des Wirtschaftsplans und die Bestellung der Geschäftsführung –, regelt § 6 des Gesellschaftsvertrags der Group KG. Den Wirtschaftsplan beschließt der Verwaltungsrat jährlich auf Vorschlag der Geschäftsführung. In dringenden Fällen darf die Geschäftsführung vorläufig handeln und informiert den Verwaltungsrat unverzüglich.
Gesellschaftsvertrag der Group KG
Veröffentlichungsfassung mit dem Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte (§ 6).
Zum GesellschaftsvertragBerichtswege.
Quartalsbericht
Geschäftsführung an Verwaltungsrat: Umsatz, Ergebnis, Liquidität, Personal, Risiken – innerhalb von [30] Tagen nach Quartalsende.
Jahresabschluss
Aufstellung durch die Geschäftsführung, Prüfung durch den Abschlussprüfer, Feststellung durch die Gesellschafterversammlung.
Ad-hoc
Wesentliche Ereignisse – Verlust eines Großkunden, Sicherheitsvorfall, Rechtsstreit – werden sofort berichtet.











