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Orth & Kellenberger Organisation
Gemeinnützig – und eigenständig.
Die Organisation hat eigene Organe und eine eigene Satzung. Hier stehen Vorstand, Aufsichtsrat, Familienrat und die Verbindung zur Gruppe.
Vorstand.
Ab 1. Januar 2027 – Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrats vom 17. Oktober 2026. Alle Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich tätig.


Aufsichtsrat.

Peter HitzenauerMitglied des Aufsichtsrats

Familienrat.
Neben Vorstand und Aufsichtsrat hat die Organisation einen Familienrat. Er bringt die Perspektive der Familie Orth-Kellenberger ein, berät Vorstand und Aufsichtsrat und wacht über die Werte, aus denen die Organisation entstanden ist.
Dem Familienrat gehören mehrere Mitglieder der Familie an. Sie werden nach der Satzung der Organisation bestellt und arbeiten ehrenamtlich.
Eckdaten.
| Thema | Angabe |
|---|---|
| Register | AG Landshut VR 201191, eingetragen 13.09.2023 |
| Satzung | vom 15.08.2023 |
| Gemeinnützigkeit | anerkannt; Freistellungsbescheid des Finanzamts |
| Zwecke | Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Religion, Wohlfahrtspflege |
| Verbindung zur Gruppe | rechtlich selbstständig; nutzt Infrastruktur und Verwaltung der Gruppe; Partnerorganisation des Familien- und Unternehmensverbands; bis 31.12.2026 Komplementärin der Orth & Cie. KG |
| Website | orth-kellenberger.org · hallo@orth-kellenberger.org |
Dokumente.
Satzung der Orth-Kellenberger Organisation e.V.PDF · Fassung vom 15.08.2023 · AG Landshut VR 201191Download ↓











