Unser Management

Kurze Wege, flache Hierarchien - mit klaren Strukturen in der Unternehmensführung bieten persönlich und fachlich die richtigen Ansprechpartner.

Die Gründerfamilie ist bis heute Haupteigentümerin, und das bereits in 3. Generation. Die Familie Orth hält rund 51% der Unternehmensanteile. So stellen wir sicher, dass die über Generationen weitergegebenen Werte weiterhin unser Unternehmen prägen. Denn das Familienerbe bindet uns an einen moralischen und ethischen Verhaltenskodex, der uns dazu verpflichtet, Verantwortung für unsere Mitarbeiter, unsere Partner, die Umwelt und die Gesellschaft zu übernehmen.

Unsere Organe

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist eine Versammlung aller Gesellschafter der Orth & Kellenberger-Gesellschaften und mit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (AG) vergleichbar. Sie wählt den Familienrat, nimmt die Berichte der übrigen Organe entgegen und entscheidet über Änderungen des Beteiligungsverhältnisse, über Kapitalerhöhungen und Vertragsänderungen. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Vertreter aller Orth & Kellenberger-Gesellschaften ist die Orth & Cie. KG, unsere Vertriebs- und Handelsgesellschaft, an der die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates persönlich beteiligt sind.

FAMILIENRAT

Der Familienrat, bestehend aus Mitgliedern der Familie Orth, wird von der Gesellschafterversammlung gewählt. Er legt die strategische Grundausrichtung der Gesamtheit der Gesellschaften fest und nimmt die unternehmerischen Interessen der Familiengemeinschaft Orth war. Dem Familienrat obliegt die Bestellung des Aufsichtsrats.

GESCHÄFTSLEITUNG

Die Geschäftsleitung ist das Leitungsorgan unseres Unternehmens. Sie wird vom Aufsichtsrat gewählt und führt die Geschäfte nach Gesetz und Satzung, sowie der vom Aufsichtsrats genehmigten Geschäftsordnung. Die Geschäftsleitung stellt die Quartals- und Jahresabschlüsse auf und besetzt personelle Schlüsselpositionen im Unternehmen. Bedeutende Entscheidungen werden von der Geschäftsleitung immer mit Absprache des Aufsichtsrats getroffen.

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat wird vom Familienrat gewählt. Der Aufsichtsrat besteht aktuell aus drei Mitgliedern. Er überwacht und berät die Geschäftsleitung bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen werden die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die vom Familienrat vorgegebene Unternehmensstrategie und deren Umsetzung durch die Geschäftsleitung erörtert. Der Aufsichtsrat prüft zudem die Quartalsberichte und verabschiedet die Jahresplanung.